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                                               "Hunde die bellen, beißen nicht." (Sprichwort)



            Oft gestellte Fragen

Zwei Hunde und ein Gutteli - lieber nicht!Genügend Abstand verhindert solche unfreundliche Annäherungen DushanaRamboZorro


     Wer gilt im Zusammenhang mit den obligatorischen Kursen als
     EigentümerIn eines Hundes?


     Der/diejenige, die bei der Chip-Registration (ANIS) als EigentümerIn
     eingetragen ist.
Keine Rolle spielt im Zusammenhang mit den SKN-
     Kursen, wer im Kaufvertrag, im Impfpass oder bei der Gemeinde ein-
     getragen ist.
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     Können mehrere Personen bei der Chip-Registration eingetragen sein
     und somit mehrere Personen als EigentümerInnen des selben Hundes
     gelten?

     Ja. Damit ist jede eingetragene Person von den obligatorischen Kursen
     betroffen. Die eine hatte vielleicht noch nie einen Hund und muss den
     Theoriekurs auch noch besuchen. Auf jeden Fall müssen beide
     eingetragenen Personen den obligatorischen praktischen Kurs mit dem
     Hund besuchen. Bei Hundewerk können Sie nach Absprache gemeinsam
     einen Kurs zu günstigeren Konditionen besuchen.
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     Wir hatten in der Familie früher Hunde, die meinen Eltern gehörten / Als
     Ehepaar hatten wir bisher gemeinsam einen Hund, welcher auf meine/n
     EhepartnerIn eingetragen ist/war, ich habe mich aber mehrheitlich um den
     Hund gekümmert - gelte ich als bisherige/r HundebesitzerIn?

     Nein. Sie gelten ausschliesslich dann, wenn früher der Kaufvertrag, Impfpass
     usw. auf Sie ausgestellt war, als bisherige/r HundebesitzerIn. Wenn eine
     Chip-Registration vorhanden war/ist (heute ist eine Chip-Registration
     zwingend), ist diese ausschlaggebend und nur die dort eingetragene/n
     Person/en gilt/gelten als EigentümerIn des Hundes.
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     Mein Partner und ich haben unseren Hund schon seit Februar 2008. Mein
     Partner ist als Eigentümer des Hundes bei der Chip-Registration  
     eingetragen. Wir trennen uns jetzt und ich nehme den Hund mit und er
     wird mir überschrieben - muss ich die obligatorischen HundehalterInnen-
     Kurse machen?

     Ja. Die Bestimmungen gelten genau so, als ob Sie den Hund ganz neu
     gekauft hätten.
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     Ich war am 31.8.2008 bereits HundebesitzerIn, muss ich irgend etwas tun?

     Nein. Sie müssen sich nirgends anmelden, Sie brauchen auch kein
     Zertifikat. Erst, wenn Sie sich wieder einen neuen oder einen weiteren Hund
     anschaffen, müssen Sie mit diesem den praktischen Kurs besuchen.
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     Kann auch jemand mit einem Hund, der (noch) nicht ihm/ihr gehört, den
     praktischen Kurs besuchen?

     Ja. Dies ersetzt aber nicht den Kurs für den (Noch-)Eigentümer.
     Sie dürfen mit einem Hund, der nicht Ihnen gehört, den praktischen Kurs
     absolvieren und erhalten das Zertifikat. Wenn Sie den Hund, mit welchem
     Sie den Kurs absolviert haben, später kaufen, gilt das Zertifikat, welches
     Sie erhalten haben und Sie müssen den Kurs nicht noch einmal machen.
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     Ich schaffe mir gleichzeitig zwei neue Hunde an, kann ich mit beiden
     gleichzeitig einen Kurs absolvieren?

     Unter Umständen ja, es besteht aber kein Anspruch darauf und ist abhängig
     vom Kursanbieter. Bei Hundewerk ist dies nach Absprache möglich:

     Die Situation wird von uns beurteilt und hängt unter anderem davon ab, wie
     Sie mit den beiden Hunden umgehen (Erfahrung?) und wie sich die beiden
     Hunde verhalten (ev. schon etwas ältere, ruhige Hunde?). Sie müssen mit
     jedem Hund die einzelnen Übungen absolvieren während des Kurses. Somit
     müssen Sie und Ihre Hunde bereits ein eingespieltes Team sein, um diese
     Aufgabe bewältigen zu können.

     Mit mehr als zwei Hunden gleichzeitig werden Sie nicht arbeiten können.

     Sie können eine Hilfsperson engagieren, welche mit Ihnen den Kurs
     besucht. Sie müssen sich aber in den Übungen mit der Hilfsperson
     abwechseln, so dass Sie mit jedem Hund jede Übung absolvieren. Auch die
     Möglichkeit eines Einsatzes einer Hilfsperson ist je nach Anbieter 
     unterschiedlich. Bei Hundewerk können Sie nach Absprache mit uns mit
     einer Hilfsperson arbeiten.
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     Ab welchem Alter kann ein/e Jugendliche/r die Kurse selbständig
     besuchen?

     Nach den Richtlinien von Certodog können Jugendliche ab 16 Jahren als
     HundebesitzerInnen die Kurse selbständig absolvieren. Vorher muss ein
     Elternteil den Kurs buchen und beim Kurs dabei sein.
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     Kann ich den praktischen Kurs auch als Einzelperson mit einem Hund   
     buchen?

     Nein, es müssen mindestens zwei Teams anwesend sein. Mit nur einem
     Mensch-Hund-Team dürfen wir den Kurs nicht durchführen.

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Ihre Frage wird hier nicht beantwortet? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.








© Myria Glauser, aktualisert 29.05.2010