"Alles Wissen, die Gesamtheit aller Fragen und alle Antworten sind im Hund enthalten." (F. Kafka)
Teilnahmebedingungen
Allgemeine Teilnahmebedingungen
1. Geltung
Die folgenden Punkte dieser Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Angebote von Hundewerk soweit keine anderen individuellen Abmachungen zwischen TeilnehmerInnen der Hundeschule und Hundewerk getroffen wurden.
Für die obligatorischen HundehalterInnenkurse (SKN) gelten die entsprechenden Punkte (13.-18.) zusätzlich.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen allgemeinen Teilnahmebedingungen und speziellen Teilnahmebedingungen SKN gelten die speziellen Teilnahmebedingungen SKN.
Hundewerk behält sich vor, die Inhalte aller Bestandteile seiner Homepage jederzeit (auch unangekündigt) abzuändern, zu löschen, weitere Inhalte hinzuzufügen. Hundewerk übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität der Inhalte. Sämtliche Angebote der Homepage-Seiten sind unverbindlich. Für Schaden, der aus der Verwendung von Informationen dieser Seiten entsteht, kann Hundewerk nicht verantwortlich gemacht werden.
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2. Verbindlichkeit
Die schriftliche oder mündliche Anmeldung zu einem Kurs oder einer (Einzel-)Lektion ist verbindlich und gilt grundsätzlich für die in der Anmeldung genannte Person und ggf. den genannten Hund.
Der Hund wird in den Kursen durch die Person geführt, welche sich zum Kurs angemeldet hat. Gleichzeitige Teilnahme von mehreren Bezugspersonen oder Führen des Hundes durch eine Drittperson nur nach Absprache mit der Kursleiterin.
Für minderjährige Personen unter 16 Jahren muss die Anmeldung durch einen Elternteil erfolgen.
3. Versicherung, Haftung
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer/innen. Eine Haftpflichtversicherung wird verlangt (bitte klären Sie ab, ob in Ihrer Versicherung die Hundehaltung Bestandteil ist).
Hundewerk übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus oder in der Teilnahme an Kursen bzw. der Umsetzung von Trainingsanweisungen oder im Zusammenhang mit der Nicht-Umsetzung von Trainingsanweisungen entstehen. Hundewerk übernimmt keine Haftung für Schäden, die ausserhalb von Trainingsanweisungen entstehen.
Die Aufsichtspflicht über und die Verantwortung für die Hunde bleibt auch während des Trainings bei den BesitzerInnen der Hunde.
Die Trainingsgeräte (insbesondere Agilitygeräte) dürfen aus Sicherheitsgründen nicht unaufgefordert benutzt werden. Für Schäden, die durch unautorisierte Nutzung der Trainingsgeräte entstehen, kann Hundewerk nicht haftbar gemacht werden. Ebensowenig für Schäden, die unter sachgemässer Anleitung der Trainerin zur Nutzung der Trainingsgeräte entstehen.
4. Preise, Zahlung, Rückzahlung
Hundewerk behält sich Preisanpassungen vor.
Das "individuelle Rabattsystem" ist ein freiwilliger Rabatt von Hundewerk. Hundewerk kann ohne Begründung dieses Rabattsystem jederzeit abändern oder abschaffen.
Die Kurskosten sind im Voraus zu bezahlen. Die Preise verstehen sich, wenn nichts anderes angegeben ist, für eine Person mit einem Hund.
Das Kursgeld wird von Hundewerk in folgenden Fällen zurückerstattet bzw. muss nicht oder nur teilweise bezahlt werden:
100% bei Stornierung des Kurses bis 6 Wochen vor Kursbeginn durch den/die TeilnehmerIn.
50% bei Stornierung des Kurses bis 3 Wochen vor Kursbeginn durch den/die TeilnehmerIn. Finden wir Ersatz für Sie, erhalten Sie insgesamt 90% des bezahlten Kursgeldes zurückerstattet.
Keine Rückerstattung bei Stornierung des Kurses innerhalb von 3 Wochen vor Kursbeginn durch den/die TeilnehmerIn, ausser, wir finden Ersatz für Sie: dann erhalten Sie 90% des bezahlten Kursgeldes zurückerstattet.
Die angemeldete Person kann vor Kursbeginn einen Ersatz für ihre Teilnahme vorschlagen. Hundewerk kann diesen Ersatz ablehnen, wenn er nicht die Anforderungen für den Kurs erfüllt. Wenn der Ersatz akzeptiert wird, ist die finanzielle Abwicklung dieser Kursübertragung Sache der TeilnehmerInnen, Hundewerk überträgt den eingezahlten Betrag auf die/den ErsatzteilnehmerIn.
5. Abmeldung, versäumte Lektionen
Termine für Einzellektionen/Verhaltenstherapie, die unter 24h abgemeldet werden, werden mit dem geltenden bzw. vereinbarten Lektionspreis verrechnet. Ebenso Termine, die unabgemeldet nicht eingehalten werden.
Abmeldungen fürGruppenlektionen bitte ebenfalls frühzeitig (d.h. spätestens am Vortag) mitteilen. Abmeldungen unter 5 Stunden vor der Lektion und unabgemeldetes Fehlen werden verrechnet (wenn kein Abonnement bezahlt und nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gilt der Grundansatz der jeweiligen Gruppenlektion) bzw. die Lektion gilt als besucht.
Es besteht für die TeilnehmerInnenkein Anspruch auf Zulassung zu einem Training/Kurs oder auf Durchführung eines Kurses.
Die Kurse können von Hundewerk verschoben oder ganz storniert werden, wenn z.B. zu wenige Anmeldungen für die Durchführung eingehen. Die TeilnehmerInnen werden so früh als möglich informiert und haben die Möglichkeit, die Teilnahme auf einen späteren Zeitpunkt umzubuchen oder ganz zu stornieren (Rückzahlung des bezahlten Kursgeldes).
Bei Abbruch eines Kurses durch Hundewerk können die TeilnehmerInnen den Restkurs auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen oder stornieren (Rückzahlung des Restbetrages des bezahlten Kursgeldes).
Es kann von Hundewerk eine Stellvertretung für Kurse oder einzelne Lektionen bestellt werden, wenn die ursprüngliche Kursleiterin den Kurs/die Lektion nicht oder nur teilweise leiten kann. Eine solche Änderung berechtigt die TeilnehmerInnen des Kurses nicht zu einer Stornierung des Kurses.
7. Keine Erfolgsgarantie
Hundewerk kann keine Erfolgsgarantie geben. Entspricht ein Kurs/eine Lektion nicht den Vorstellungen der TeilnehmerInnen oder erzielen sie nicht den von ihnen gewünschten Erfolg, ergibt sich daraus in keiner Weise ein Anspruch gegenüber Hundewerk.
8. 10-Wochen-Abonnement
Gewisse Gruppenlektionen werden nur im 10er Abonnement angeboten.
Gültigkeit:
· Gültig für die angemeldete Person und den angemeldeten Hund.
· Gültig während der Dauer von 10 Wochen (verlängert um Lektionen, die ausfallen).
· Gültig für insgesamt 10 Lektionen in der vereinbarten Gruppe oder in entsprechend deklarierten Spezialangeboten.
· Während der Gültigkeitsdauer unbeschränkte weitere Teilnahmen an Gruppenlektionen „Alltagstraining“ und „Plausch-Agility“, soweit freie Plätze vorhanden sind und die Gruppe für Ihr Ausbildungsniveau geeignet ist. Voranmeldung für jede einzelne Lektion erforderlich!
Zahlungskonditionen:
· Die Kosten für Ihr 10er Abonnement berechnen sich entsprechend Ihrer individuellen Rabattstufe.
· Abonnemente sind im Voraus zahlbar.
· 10er Abonnemente werden nicht zurückerstattet (möglich ist nach Vereinbarung ein Ersatz gemäss Ziffer 5).
9. Krankheit, Läufigkeit
Kranke und/oder verletzte Hunde dürfen grundsätzlich nicht an den Trainings teilnehmen. Bei Unsicherheit sind die TeilnehmerInnen angehalten, vorgängig zur Lektion mit der Kursleiterin Kontakt aufzunehmen, um die Situation zu besprechen. Es liegt im Ermessen der Trainerin, einen Hund zum Training zuzulassen oder nicht.
Ungeimpfte Hunde sind nur nach Absprache mit der Trainerin zum Training zugelassen.
Hundewerk haftet nicht für (Folge-)Schäden, die im Zusammenhang mit der Zulassung zum Training eines kranken oder verletzten Hundes an anderen Hunden oder am kranken oder verletzten Hund entstehen.
Läufige Hündinnen können leider nicht an den Trainings teilnehmen, welche auf dem Trainingsplatz stattfinden. Der/die BesitzerIn der läufigen Hündin ist angehalten, möglichst frühzeitig mit der Kursleitung Kontakt aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Nach Möglichkeit werden Lektionen auf ausserhalb des Trainingsplatzes verlegt, so dass TeilnehmerInnen mit läufigen Hündinnen keine Lektion versäumen müssen. Ob das Training ausserhalb des Trainingsplatzes möglich ist, liegt im Ermessen der Kursleitung bzw. wird durch den Kursinhalt bestimmt.
Hundewerk ist nicht verpflichtet, dem/der HundebesitzerIn Lektionen, die wegen Krankheit, Verletzung oder Läufigkeit des Hundes nicht besucht werden konnten, zu ersetzen oder zu vergüten.
10. Leinenpflicht
Es besteht grundsätzlich Leinenpflicht auf dem Trainingsgelände. Die Hunde dürfen nur auf Anweisung oder in Vereinbarung mit der Trainerin ohne Leine geführt bzw. frei laufen gelassen werden.
Wir bitten darum, die Leinenpflicht auf die Umgebung des Trainingsplatzes freiwillig auszuweiten. Wir bitten um Rücksichtsnahme auf unsere Mitmenschen und Umwelt, insbesondere NachbarInnen, die frei laufenden Katzen und andere Tiere.
11. Verboten
Halsbänder bzw. Geschirre und andere Hilfsmittel, die den Hund würgen oder ihm anderweitig Schmerzen zufügen können, wie namentlich Kettenhalsbänder, Würgehalsbänder ohne Stopp, "Schnüerli" sowie sogenannte "Erziehungsgeschirre" dürfen im Hundewerk nicht verwendet werden. Wir empfehlen ein Brust- oder Norwegergeschirr.
12.Ausschluss vom Training
Wer vorsätzlich den Ablauf des Kurses beeinträchtigt und/oder wer sich wiederholt auch nach Abmahnung nicht an die Anweisung(en) der Trainerin bzw. an die Trainingsregeln hält, kann ohne Rückerstattung des Kursgeldes vom Training ausgeschlossen werden.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Däniken.
Zusätzliche spezielle Teilnahmebedingungen SKN
14.
Die Kurskostenbeziehen sich auf eine Person (mit einem Hund). In den praktischen Trainings ist je Mensch-Hund-Team 1 Begleitperson, welche nicht in den Kursablauf integriert wird und welche kein Zertifikat erhält, kostenlos zugelassen.
Für Rabattanfragen bei mehreren teilnehmenden Personen pro Hund, das heisst, wenn mit einem Hund mehrere Personen den SKN-Kurs mit Zertifikat absolvieren möchten/müssen, wenden Sie sich bitte unter Kontakt an uns.
15.
Sie können vor Kursbeginn Ihre Teilnahme auf eine andere Person übertragen. Bitte teilen Sie uns dies schriftlich mit. Die finanzielle Abwicklung dieser Kursübertragung ist Sache der TeilnehmerInnen, Hundewerk überträgt den eingezahlten Betrag auf die/den als Ersatz angegebene/n TeilnehmerIn.
16.
Der oder die EigentümerIn des Hundes muss den gesamten Kurs absolvieren. Als EigentümerIn gilt die Person (oder die Personen) die bei der Chipregistration eingetragen ist. Das Zertifikat kann von uns nur an Personen vergeben werden, die alle erforderlichen Lektionen des entsprechenden SKN-Kurses bei uns absolviert haben.
Minderjährige HundebesitzerInnen unter 16 Jahren müssen den Kurs in Begleitung eines Elternteils absolvieren.
17.
Sie haben die Möglichkeit, einzelne Lektionen im nächsten SKN-Kurs von Hundewerk (sofern ein weiterer Kurs angeboten wird, es besteht kein Anspruch auf die Durchführung eines weiteren Kurses) nach vorgängiger Absprache mit Hundewerkkostenlosnachzuholen, wenn Sie sich für die entsprechenden Lektionen bei der Kursleitung abgemeldet hatten (bis spätestens 24h vor der Lektion, ansonsten gelten die Regeln für unentschuldigtes Fernbleiben).
Unentschuldigtes Fernbleiben wird wie eine besuchte Lektion verrechnet und Sie können in einem anderen SKN-Kurs von Hundewerk unter Bezahlung der einzelnen Lektion/en (Fr. 30.-- / Lektion) die versäumte/n Lektion/en nachholen (sofern ein weiterer Kurs angeboten wird, es besteht kein Anspruch auf die Durchführung eines weiteren Kurses).
18.
Der Gesamtkurs kann auch von Personen gebucht werden, die den Hund noch nicht besitzen und vorab nur die Theorie besuchen wollen. Der praktische Teil muss innerhalb eines Jahres nach absolvieren der Theorie bei uns gebucht werden. Dieses Angebot gilt während der gesetzlichen Übergangsfrist auch dann, wenn jemand vorab nur den praktischen Teil besuchen und die Theorie später machen möchte.
Es darf auch eine Person mit einem Hund, der ihr nicht oder noch nicht gehört, den praktischen Kurs besuchen und sie erhält das Zertifikat. Dies ersetzt aber nicht die Teilnahme des Eigentümers des Hundes, falls dieser den Hund nach dem 1. September 2008 angeschafft hat.
19.
Wer vorsätzlich den Ablauf des Kurses beeinträchtigt und/oder wer sich wiederholt auch nach Abmahnung nicht an die Anweisung(en) der Trainerin bzw. an die Trainingsregeln hält, kann ohne Rückerstattung des Kursgeldes vom Training ausgeschlossen werden und hat kein Anrecht auf das Zertifikat für den SKN-Kurs.