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Hund in Blumenwiese
Teilnahmebedingungen ab 06.03.2022
 

 

 

1. Geltung

Die Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Angebote von Hundewerk soweit keine anderen individuellen Abmachungen zwischen TeilnehmerInnen und Hundewerk getroffen werden.

 

Hundewerk behält sich vor, die Inhalte aller Bestandteile seiner Homepage jederzeit (auch unangekündigt) abzuändern, zu löschen, weitere Inhalte hinzuzufügen. Hundewerk übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität der Inhalte. Sämtliche Angebote der Homepage-Seiten sind unverbindlich. Für Schaden, der aus der Verwendung von Informationen dieser Seiten entsteht, kann Hundewerk nicht verantwortlich gemacht werden.

 

Verweise auf andere Webseiten (Links): Hundewerk hat keinerlei Einfluss auf die Inhalte und Angebote der Webseiten, auf welche von seinen Seiten aus verwiesen wird. Zum Zeitpunkt der Linksetzung sind die verlinkten Internetseiten frei von rechtswidrigen Inhalten. Auf die Bearbeitung/Veränderung der verlinkten Seiten nach der Linksetzung hat Hundewerk keine Einflussmöglichkeit und weist ausdrücklich darauf hin, dass für den Inhalt und die Angebote von verlinkten Webseiten die Anbieter dieser Seiten verantwortlich sind, dass für Schäden, die durch den Inhalt, durch Angebote oder/und Nutzung von verlinkten Seiten entstehen, nicht Hundewerk haftbar gemacht werden kann.

 

 

2. Verbindlichkeit

Die schriftliche oder mündliche Anmeldung zu einem Kurs oder einer Lektion ist verbindlich und gilt grundsätzlich für die in der Anmeldung genannte Person und ggf. den genannten Hund.

 

Der Hund wird in den Kursen durch die Person geführt, welche sich zum Kurs angemeldet hat. Gleichzeitige Teilnahme von mehreren Bezugspersonen oder Führen des Hundes durch eine Drittperson nur nach Absprache mit der Kursleiterin.

 

Für minderjährige Personen unter 16 Jahren muss die Anmeldung durch einen Elternteil erfolgen.

 

 

3. Preise, Zahlung, Rückzahlung, Mahngebühren

Hundewerk behält sich Preisanpassungen vor.

 

Die Kurse/Lektionen sind im Voraus zu bezahlen. Die Preise verstehen sich für 1 Person mit 1 Hund.

 

Storniert der/die KundIn eine Anmeldung, so wird das bezahlte Kursgeld von Hundewerk zurückerstattet bzw. muss nicht oder nur teilweise bezahlt werden in folgenden Fällen:

 

100% Rückerstattung bei Stornierung des Kurses/Lektion bis 42 Tage vor Kursbeginn.

 

50% bei Stornierung des Kurses/Lektion 41 - 21 Tage vor Kursbeginn. Finden wir Ersatz*, erstatten wir insgesamt 90% des bezahlten Kursgeldes zurück.

 

Keine Rückerstattung bei Stornierung des Kurses/Lektion 20 - 0 Tage vor Kursbeginn. Ausser, wir finden Ersatz*: dann erstatten wir 90% des bezahlten Kursgeldes zurück.

 

Keine Rückerstattung bei Stornierung des Kurses/der Lektion während oder nach der Durchführung. Ausser, wir finden Ersatz*: dann erstatten wir 90% des Kursgeldes für die stornierten Lektionen zurück (für die bereits stattgefundenen Lektionen gibt es keine Rückerstattung).

 

* Die angemeldete Person kann einen Ersatz für ihre Teilnahme vorschlagen. Hundewerk kann diesen Ersatz ablehnen, wenn er nicht die Anforderungen für den Kurs erfüllt. Wenn der Ersatz akzeptiert wird, ist die finanzielle Abwicklung dieser Kursübertragung Sache der TeilnehmerInnen, Hundewerk überträgt den eingezahlten Betrag auf die/den ErsatzteilnehmerIn.

 

Mit der zweiten Mahnung werden Mahngebühren (Bearbeitungsgebühren) von Fr. 20.00 erhoben.

 

 

4. Verschiebungen, Stornierungen, Stellvertretungen

Es besteht kein Anspruch auf Zulassung zu einem Training/Kurs oder auf Durchführung eines Kurses.

 

Die Kurse können von Hundewerk verschoben oder ganz storniert werden. Die TeilnehmerInnen werden so früh als möglich informiert und haben die Möglichkeit, die Teilnahme umzuwandeln, auf einen späteren Zeitpunkt umzubuchen oder ganz zu stornieren (Rückzahlung des bezahlten Kursgeldes).

 

Bei Abbruch eines Kurses durch Hundewerk können die TeilnehmerInnen den Restkurs auf einen späteren Zeitpunkt / auf ein anderes Angebot umbuchen oder stornieren (Rückzahlung des Restbetrages des bezahlten Kursgeldes).

 

Es kann von Hundewerk eine Stellvertretung für Kurse oder einzelne Lektionen bestellt werden, wenn die ursprüngliche Kursleiterin den Kurs/die Lektion nicht oder nur teilweise leiten kann. Eine solche Änderung berechtigt die TeilnehmerInnen des Kurses nicht zu einer Stornierung des Kurses mit Rückerstattung des Kursgeldes.

 

 

5. Krankheit, Läufigkeit

Kranke und/oder verletzte Hunde dürfen grundsätzlich nicht an den Trainings teilnehmen. Bei Unsicherheit sind die TeilnehmerInnen angehalten, vorgängig zur Lektion mit der Kursleiterin Kontakt aufzunehmen, um die Situation zu besprechen. Es liegt im Ermessen der Trainerin, einen Hund zum Training zuzulassen oder nicht.

 

Ungeimpfte Hunde sind nur nach Absprache mit der Trainerin zum Training zugelassen.

 

Hundewerk haftet nicht für (Folge-)Schäden, die im Zusammenhang mit der Zulassung zum Training eines kranken oder verletzten Hundes an anderen Hunden oder am kranken oder verletzten Hund entstehen.

 

Läufige Hündinnen dürfen grundsätzlich an unseren Trainings teilnehmen, die ausserhalb eines festen Trainingsplatzes stattfinden bzw. ausserhalb durchgeführt werden können. Wir bitten aus organisatorischen Gründen um Information, sobald die Läufigkeit erkannt wird. 

 

Läufige Hündinnen können leider nicht an Trainings teilnehmen, welche auf einem festen Hunde-Trainingsplatz stattfinden.  Der/die BesitzerIn der läufigen Hündin ist angehalten, möglichst frühzeitig mit der Kursleitung Kontakt aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Nach Möglichkeit werden Lektionen auf ausserhalb des Trainingsplatzes verlegt, so dass TeilnehmerInnen mit läufigen Hündinnen keine Lektion versäumen müssen. Ob das Training ausserhalb des Trainingsplatzes möglich ist, liegt im Ermessen der Kursleitung bzw. wird durch den Kursinhalt bestimmt.

 

Hundewerk ist nicht verpflichtet, dem/der HundebesitzerIn Lektionen, die wegen Krankheit, Verletzung oder Läufigkeit des Hundes nicht besucht werden konnten, zu ersetzen oder zu vergüten.

 

 

6. Versicherung, Haftung

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer/innen (bitte kläre ab, ob in deiner Versicherung die Hundehaltung Bestandteil ist).

 

Hundewerk übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus oder in der Teilnahme an Kursen bzw. der Umsetzung von Trainingsanweisungen oder im Zusammenhang mit der Nicht-Umsetzung von Trainingsanweisungen entstehen. Hundewerk übernimmt keine Haftung für Schäden, die ausserhalb von Trainingsanweisungen entstehen.

 

Die Aufsichtspflicht über und die Verantwortung für die Hunde bleibt auch während des Trainings bei den BesitzerInnen der Hunde.

 

Die Trainingsgeräte (insbesondere Agilitygeräte) dürfen aus Sicherheitsgründen nicht unaufgefordert benutzt werden. Für Schäden, die durch unautorisierte Nutzung der Trainingsgeräte entstehen, kann Hundewerk nicht haftbar gemacht werden. Ebenso wenig für Schäden, die unter sachgemässer Anleitung der Trainerin zur Nutzung der Trainingsgeräte entstehen.

 

 

7. Keine Erfolgsgarantie

Hundewerk kann keine Erfolgsgarantie geben. Entspricht ein Kurs/eine Lektion nicht den Vorstellungen der TeilnehmerInnen oder erzielen sie nicht den von ihnen gewünschten Erfolg, ergibt sich daraus in keiner Weise ein Anspruch gegenüber Hundewerk.

 

 

8. Leinenpflicht

Es besteht grundsätzlich Leinenpflicht innerhalb der Trainings. Die Hunde dürfen nur auf Anweisung oder in Vereinbarung mit der Trainerin ohne Leine geführt bzw. frei laufen gelassen werden.

 

 

9. Verboten

Halsbänder bzw. Geschirre und andere Hilfsmittel, die den Hund würgen oder ihm anderweitig Schmerzen zufügen können, wie namentlich Kettenhalsbänder, Würgehalsbänder ohne Stopp, "Schnüerli" sowie sogenannte "Erziehungsgeschirre" dürfen im Hundewerk nicht verwendet werden. Wir empfehlen ein Brust- oder Norwegergeschirr.

 

 

10. Ausschluss vom Training

Wer vorsätzlich den Ablauf des Kurses beeinträchtigt und/oder wer sich wiederholt auch nach Ermahnung nicht an die Anweisung(en) der Trainerin hält, kann ohne Rückerstattung des Kursgeldes vom Training ausgeschlossen werden.

 

 

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Oftringen.

Menschenhand und Hundepfote
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